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Die dritte Säule bei einer Versicherung: ein garantiertes Alterskapital - und Sicherheit dazu


27.12.2012 10:38

Die 3. Säule verbindet den Schutz einer Versicherung mit der Sicherheit eines Rentenkapitals - und bringt obendrein Steuerersparnisse. Entdecken Sie mit uns die Vorteile und Auswirkungen dieser Form der gebundenen Vorsorge.


Auf die individuelle, private Vorsorge, besser bekannt unter dem Namen „3. Säule“, kann man in unserem Land immer weniger verzichten: sie ermöglicht, die Lücken der beiden anderen, in unserem Vorsorgesystem vorgesehenen Säulen auszugleichen, nämlich die AHV und die berufliche Vorsorge, die nicht mehr ausreichen, um im Rentenalter ein Einkommen in ungefähr gleicher Höhe wie bei unserer Berufstätigkeit zu garantieren.

Nur die sogenannte „gebundene“ Vorsorge (Säule 3a) ermöglicht, von beträchtlichen steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Diese Beiträge können nämlich von dem steuerbaren Einkommen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag abgezogen werden, der in 2012 für Angestellte und selbstständig Erwerbende, die bereits über eine 2. Säule verfügen CHF 6'682.- betragen. In 2013 werden es CHF 6'739.- sein.

Vorsorgebeträge werden oft auf einem, speziell zu diesem Zweck angelegten Bankkonto angespart, doch Beiträge für die gebundene Vorsorge können auch bei einem Versicherungsunternehmen eingezahlt werden. Das nennt man dann „eine dritte Säule bei einer Versicherung“. Was sind die Besonderheiten einer solchen Vorsorge?

Eine Säule 3a bei einem Versicherungsunternehmen hat eine zweifache Funktion: einerseits ermöglicht sie, ein Sparguthaben in Form eines Rentenkapitals aufzubauen, das mit einem Festzinssatz verzinst oder in Anlagefonds investiert werden kann. Andererseits dient ein Teil der Einzahlungen dazu, eine Versicherungsdeckung bei Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit zu finanzieren. Im Todesfall wird ein Geldbetrag, der in den meisten Fällen dem Betrag des bei Erlebensfall zu erhaltenden Kapitals entspricht, den Ihnen nahe stehenden Personen oder gegebenenfalls den Personen Ihrer Wahl ausgezahlt. Bei Erwerbsunfähigkeit engagiert sich der Versicherer, die Prämien an Ihrer Stelle zu bezahlen: so haben Sie also die Garantie, trotz Ihrer Erwerbsunfähigkeit bei Fälligkeit Ihr Alterskapital zu erhalten.

Das Kapital der 3. Säule bei einer Versicherung, das man bei Fälligkeit erhält, ist nicht viel höher, als die eingezahlten Prämien: der von der FINMA festgesetzte garantierte Höchstzinssatz ist zurzeit nämlich sehr tief (1,5%) und er betrifft nur den „Kapital“-Teil der eingezahlten Prämien. Bei dieser Art von Vorsorge sollte man nicht erwarten, dass sich sein Kapital stark vermehrt. Doch sollte man nicht vergessen, dass ein grosser Anteil des angesparten Kapitals aus den Steuervorteilen im Rahmen der Säule 3a stammt. Ausserdem ist Ihr Guthaben bei Rentenantritt garantiert, da es sich hier um eine Festverzinsung handelt, während es im Rahmen einer dritten Säule bei einer Bank nur hypothetisch ist und von den Fluktuationen des Finanzmarktes abhängt.

Diese Form der gebundenen Vorsorge fordert eine regelmässige Einzahlung der Prämien: im Unterschied zu einer dritten Säule bei einer Bank ist es nicht möglich, mit den Einzahlungen aufzuhören und einen Rückkauf zu tätigen, ohne Gefahr zu laufen, einen beträchtlichen Kapitalverlust zu erleiden, vielleicht – während der ersten Jahre nach Vertragsunterzeichnung – sogar den Verlust der gesamten angesparten Summe. Man sollte also vor Abschluss eines solchen Vertrags sicher sein, immer in der Lage zu sein, seine Prämien zahlen zu können. Der Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen Erwerbsunfähigkeit nicht mehr seinen Verpflichtungen nachkommen kann, ist natürlich ausgeschlossen, da der Versicherungsteil dazu dient, diese Eventualität abzudecken.

Eine Vorsorgelösung über eine dritte Säule bei einer Versicherung ist also zu empfehlen, wenn Sicherheit und ein garantiertes Sparguthaben ihre Hauptanliegen sind: Sie haben eine Familie und möchten Sie im Notfall schützen; Sie wünschen, dass das Kapital, das Sie beiseite legen konnten, garantiert ist, auch auf die Gefahr hin, dass der Gewinn nur bescheiden ausfällt; finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit sind für Sie auch im Fall einer Erwerbsunfähigkeit wichtig: wenn eine dieser Annahmen auf Sie zutreffen sollte, so ist die dritte Säule bei einer Versicherung das Richtige für Sie.

Zögern Sie nicht, die verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen: selbst wenn der garantierte Zinssatz zurzeit für alle Versicherer identisch ist, können die Vertragsabschluss- und Vermögensverwaltungskosten sowie die Rückkaufkosten sehr unterschiedlich und der Unterschied bei der Kapitalauszahlung bei Fälligkeit beträchtlich sein.

Denken Sie auch daran, dass Sie den Höchstbetrag der steuerlich abziehbaren Beiträge auch auf mehrere Formen der Vorsorge verteilen können, um von den Vorteilen der beiden Formen zu profitieren, und dass vom Gesetz her bis zu zwei Verträge oder Konten beim gleichen Anbieter möglich sind: da die Beträge aus der gebundenen Vorsorge schon fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden können, ermöglicht Ihnen eine über mehrere Konten und/oder Verträge verteilte Vorsorge, den Bezug Ihres Alterskapitals über mehrere Jahre hinweg zu staffeln, um von einer separaten Besteuerung der einzelnen Beträge zu profitieren und aufs Neue bei Ihren Steuern zu sparen.

Quelle: bonus.ch, Patrick Ducret
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